Für eine Anmeldung der steckerfertigen Photovoltaikanlage füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus.
Folgender Voraussetzungen müssen für die Anmeldung einer steckerfertigen Photovoltaik-Anlage erfüllt sein, bzw. akzeptiert werden::
- Der erzeugte Strom wird selbst verbraucht. Für eventuell in das Netz eingespeisten Strom wird keine Vergütung gemäß der Fördergesetzte (EEG, KWKG) beansprucht
- Die maximale Leistung von 600 VA (Ausgang des Wechselrichters) wird nicht überschritten und es werden keine weiteren steckerfertigen Photovoltaikanlagen über diesen Zählpunkt betrieben.
- Die Stromerzeugungsanlagen entspricht den Bedingungen der aktuellen VDE-Anwendungsregel VDE- AR- N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
- Der Stromzähler soll – sofern nicht bereits vorhanden – von den Stadtwerken Geldern Netz GmbH, gemäß den Regelungen des MsBG, auf eine moderne Messeinrichtung (mit Erfassung beider Energierichtungen) gewechselt werden. In vereinzelten Fällen, kann dies bei einer veralteten Elektroinstallation dazu führen, dass die Elektroverteilung erst durch einen Installateur erneuert werden muss.