Sperren

Wir als Netzbetreiber unterbrechen den Netzanschluss Ihres belieferten Kunden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  • Der Lieferant versichert, dass er auf Grund des mit dem Kunden abgeschlossenen Liefervertrags zur Veranlassung der Sperrung berechtigt ist.
  • Er versichert insbesondere, dass die Voraussetzungen der Sperrung vorliegen und dass dem Kunden keine Einwendungen und Einreden zustehen, welche die Voraussetzungen der Unterbrechung der Anschlussnutzung entfallen lassen.
  • Der Lieferant versichert dem Auftragnehmer ferner, dass die Sperrung verhältnismäßig ist.
  • Der Lieferant stellt den Netzbetreiber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen frei, die sich aus einer unberechtigten Sperrung ergeben können.

Um einen Sperrauftrag auszulösen, füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und übersenden uns dieses:

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Ansprechpartner: 

Herr Sascha Nellesen
Telefon: 02831-9333-49
Fax: 02831-9333-33
E-Mail: nellesen(at)swgeldern.de