Häufig gestellte Fragen

Moderne Messeinrichtung

Eine moderne Messeinrichtung (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt (detaillierte Verbrauchsdarstellung) und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.

Sie besteht aus einem elektronischen Messwerk und einer digitalen Anzeige.
Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist diese kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.

Der Messstellenbetreiber muss dafür sorgen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.
Für die Jahresabrechnung ist eine manuelle Ablesung des Zählerstands durch den Messstellenbetreiber oder den Kunden weiterhin nötig.

Intelligentes Messsystem

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus zwei Komponenten:
• moderne Messeinrichtung
• Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Herzstück eines intelligenten Messsystems.

Gateway (englisch für Durchgang) ist eine allgemeine Bezeichnung für eine Schnittstelle
und bezieht sich in diesem Fall auf das Vermittlungsgerät zwischen
Messeinrichtung und Kommunikationsnetz.

Smart Meter Gateway

Das Smart-Meter-Gateway kann eine oder mehrere moderne Messeinrihtungen und andere technische Geräte (z.B.
Erneuerbare-Stromerzeugungsanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen) sicher
in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung,
Verschlüsselung und Versendung von Daten.

Grundzuständiger Messstellenbetreiber

Das ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und moderne Messeinrichtungen – aber auch für die analogen Ferraris- Zähler – verantwortlich ist.
Der Netzbetreiber kann diese Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme an ein anderes Unternehmen übertragen (§ 41 MsbG).
Jedoch bleibt die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit analogen Zählern in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber.

Smart- Meter- Gateway- Administrator

Der Smart-Meter-Gateway-Administrator ist entweder
• der Messstellenbetreiber (grundzuständig oder wettbewerblich) oder
• ein Unternehmen, das vom Messstellenbetreiber beauftragt wurde.

Er ist für den sicheren technischen Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich.
Seine Aufgaben sind die:
• Installation (Einbau)
• Inbetriebnahme
• Konfiguration
• Administration
• Überwachung
• Wartung des Smart-Meter-Gateways
• die informationstechnische Anbindung von Messgeräten und von anderen an das Smart-Meter-Gateway angebundenen technischen Einrichtungen.

Wieso wird der Rollout in Deutschland gemacht?

Durch die Energiewende und die damit einhergehende Umstellung auf regenerative Energie, werden an das zukünftige Stromnetz mehrere Anforderungen gestellt. Digitale Stromzähler sind grundlegend für den Aufbau eines intelligenten Stromnetz (Smart Grid). Das Smart Grid muss flexible und intelligent auf das Stromangebot und die Nachfrage aller Erzeuger und Verbraucher reagieren. Mithilfe der digitalen Stromzähler und anderen Messungen wird ein virtuelles Datennetz erstellt, womit sich das Stromnetz optimal und effizient

Brauche ich jetzt ein intelligentes Messsystem?

Nur wenn Sie in die folgenden Verbrauchs- bzw. Erzeugungskategorien fallen, müssen Sie sich ab 2017 bzw. 2020 bereits ein intelligenten Messsysteme (iMSys) einbauen lassen.
Die Einbaupflicht ist für diese Fälle gesetzlich festgeschrieben. Der Messstelenbetreiber ist also zum Einbau verpflichtet und Sie müssen diesen Einbau dulden.

Pflichteinbau ab 2017 bzw. 2020
Ab 2017 wird mit dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) begonnen
• bei Verbrauchern ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch
• Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) vereinbart haben
• Erzeugern (z.B. Haushalten mit einer PV-Anlage) zwischen 7 und 100 kW installierten Leistung

Ab 2020 sind Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh zum Einbau verpflichtet.

Optionaler Einbau (beauftragt vom Messstellenbetreiber) ab 2018 bzw. 2020
Ab 2018 kann der Messstellenbetreiber Erzeuger zwischen 1 und 7 kW installierte Leistung (Neuanlagen) und ab 2020 Verbraucher mit einem
Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh ausstatten.

Das bedeutet: Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat die Möglichkeit (Option), intelligente Messsysteme bei den oben genannten Fällen einzubauen. (§ 31 Abs. 3 MsbG)
Der Begriff des „optionalen Einbaus“ stellt nur für den Messstellenbetreiber eine Wahl dar. Wenn sich der Messstellenbetreiber für den optionalen Einbau entscheidet, ist diese Entscheidung für Sie verpflichtend und Sie müssen den Einbau dulden. Auch hier gelten gesetzliche Preisobergrenzen.

Kann ich mir freiwillig ein intelligentes Messsystem einbauen lassen?“

Freiwilliger Einbau (beauftragt vom Verbraucher)
Ein freiwilliger Einbau intelligenter Messsysteme findet nur auf Wunsch des Verbrauchers statt und ist grundsätzlich immer möglich.
ABER: Einen Anspruch darauf haben Sie nicht.
Außerdem müssen Sie beachten: Den Preis für den Einbau und Betrieb müssen Sie direkt mit dem Messstellenbetreiber verhandeln, denn in diesem Fall gelten keine gesetzlichen Preisobergrenzen.

Wer ist für den Einbau verantwortlich?

Der grundzuständige oder der von Ihnen beauftragte Messstellenbetreiber.

Wie wird ermittelt ob ich ein mME oder ein iMSys bekomme?

Es wird der Mittelwert der letzten 3 Jahre als Grundlage für die Berechnung verwendet.

Kann ich den Einbau eines Gerätes ablehnen?

Nein, Sie als Anschlussnutzer bzw. Anschlussnehmer können dem Einbau nicht wiedersprechen.

Zählen zum Smart Meter Rollout auch Gaszähler?

Nein, das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende fordert nur für Strom mME und iMSys. Zukünftig wird aber auch die Einbindung der Gaszähler möglich sein. Die hierfür notwendige Technik ist heute jedoch noch nicht verfügbar.

Übermitteln intelligente Messsysteme permanent Messwerte?

Grundsätzlich nicht.
Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 10.000 kWh* erhalten ihre Daten ausschließlich zum Zweck der Visualisierung am Gerät. Grundeinstellung ist die Übermittlung der Daten einmal pro Jahr an den Netzbetreiber und den Energielieferanten.

Ausnahme: Bei im Vertrag festgelegten variablen Tarifen fließen detaillierte Daten.

Wie unterscheiden sich mME von herkömmlichen Zählern?

mME bestehen aus einem elektronischem Messwerk, einem Speicher und einer digitalen Anzeige. Sie können tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchswerte für die letzten 24 Monate anzeigen.

Wie unterscheiden sich mME und iMSys?

MSys verfügen über eine Kommunikationseinheit, das Smart Meter-Gateway, welches bei den mME nicht vorhanden ist. Dieses Smart Meter-Gateway ermöglicht eine Fernauslesung der Daten des Zählers und somit ist eine manuelle Ablesung der Daten für den Energieversorger nicht mehr erforderlich.

Verbrauchen die neuen Zähler Strom? Und muss ich den Eigenverbrauch bezahlen?

Ja die neuen Zähler verbrauchen Strom, jedoch ist es gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen als die alten Zähler. Der Eigenverbrauch des Zählers wird dem Verbraucher nicht in Rechnung gestellt.

Sind mME geeicht?

Nein, aber statt einer Eichung erhalten die neuen Zähler eine MID- Zulassung.

Zeigen mME den Verbrauch einzelner elektrischen Geräte an?

Nein, mME zeigen den Verbrauch aller elektronischen Geräte zusammen an.

Benötige ich für die mME einen Internetzugang?

Nein.

Welche Daten werden von den mME gespeichert?

Es werden die Daten zu Ihrem Stromverbrauch gespeichert. Dazu gehören ihr aktueller Zählerstand, sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate. Es werden keine persönlichen Informationen gespeichert.

Werden bei mME meine Zählerdaten ständig an Dritte weitergeleitet?

Nein.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, erklärt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Schutzprofile und Technische Richtlinien für intelligente Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität für verbindlich. Diese wurden im Auftrag des BMWi vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeinsam mit Branchenvertretern unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt erarbeitet. Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die die sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Muss für den Einbau des Smart Meters bauliche Veränderungen an meinem Haus bzw. Wohnung vorgenommen werden?

Im Regelfall müssen für den Einbau eines neuen Zählers keine baulichen Veränderungen an dem Haus vorgenommen werden.

Kosten moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme mehr? Und wer trägt die Kosten?

Für den Zählerwechsel entstehen dem Kunden keine Kosten.

Moderne Messeinrichtung

Für den Betrieb der modernen Messeinrichtung richten sich die Stadtwerke Geldern Netz GmbH an die gesetzlichen Vorgaben in Höhe von 20 Euro brutto jährlich. Diese Preise können auch dem Preisblatt entnommen werden: https://swgeldernnetz.de/preisblatt-messstellenbetrieb/

Der derzeitige Grundversorger im Netz der Stadtwerke Geldern Netz GmbH ist der Vertrieb der Stadtwerke Geldern GmbH.

Beispiel:
Bei Kunden mit Stadtwerke Geldern Fix-Verträgen, werden die Mehrkosten zum bisherigen Messstellenbetrieb (13,80 Euro brutto – Eintarif-Zähler) 1:1 weiterberechnet. Sie zahlen monatlich 0,52 Euro brutto mehr.

Bei allen „inkludierten Vertragspreisen“ der Stadtwerke Geldern GmbH, wie z. B. Grundversorgung, GelderStrom Best, GelderStrom Natur, etc. werden die jährlichen Mehrkosten zurzeit nicht weiterberechnet.

Ist ein Kunde nicht von den Stadtwerke Geldern GmbH versorgt, muss der Kunde in seinem Liefervertrag prüfen, ob er die Kosten weiterberechnet bekommt oder nicht. Hier kann es passieren, dass ein Lieferant sich weigert der Stadtwerke Geldern Netz die Kosten für moderne Messeinrichtungen zu zahlen. In diesem Fall würde Stadtwerke Geldern Netz die Kosten in Höhe von 20 Euro brutto an den Kunden berechnen.

Intelligentes Messsystem

Für den Betrieb des intelligenten Messsystems richten sich die Stadtwerke Geldern Netz GmbH an die gesetzlichen Vorgaben. Diese Preise können auch dem Preisblatt entnommen werden: https://swgeldernnetz.de/preisblatt-messstellenbetrieb/

Achtung: Falls ein Umbau des Zähleschrankes für den Einbau der Messeinrichtungen notwendig ist, trägt diese Kosten der Anschlussnehmer (Hausbesitzer).

Ich bin Mieter. Muss ich mich selbst um den Einbau kümmern oder ist hierfür mein Vermieter zuständig?

Ihr Vermieter wird von uns informiert und muss sich darum kümmern.

Wie bereite ich den Einbau vor?

Wenn der Austauschtermin feststeht, beachten Sie Folgendes:
• Bitte stellen Sie sicher, dass vor dem Zählerwechsel alle empfindlichen elektronischen Geräte (z.B. Computer) ausgeschaltet bzw. von der Stromzufuhr getrennt sind.
• Ermöglichen Sie bitte den freien Zugang zum Zähler und entfernen Sie Gegenstände unmittelbar vor dem Zählerplatz.
• Haben Sie selbst keinen Zutritt zum Zählerplatz, bitten Sie Ihren Vermieter, den Zugang am Termin sicherzustellen.

Muss ich den Zählerstand für mME selbst ablesen?

Im Regelfall lesen wir den Zähler einmal im Jahr ab.

Wie lese ich den Zählerstand für mME ab?

Es muss mit Hilfe einer Taschenlampe Ihr persönlicher Code vor die am Zähler dafür vorgesehene Fläche gemorst werden. Anschließend finden Sie den Zählerstand in der obersten Zeiler der Anzeige hinter der Zahl 1.8.0

Ich ziehe aus meinem Haus / meiner Wohnung aus. Sieht der neue Hauseigentümer / der neue Mieter meine gespeicherten Daten auf der mME?

Die Daten müssen beim Auszug durch Sie gelöscht werden, ansonsten können die Nachmieter auf die alten Daten zugreifen.

Privater Zähler

Gerne können wir auch ihren privaten Zähler in unseren Messstellenbetrieb überführen. Die 20€ jährlich anfallenden Kosten werden Ihnen auf Ihrer Abrechnung verrechnet.