Feststellung Grundversorger Strom und Gas

Allgemein:

Gemäß § 36 Abs.2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung (§ 18 Abs. 1 EnWG) verpflichtet, den Grundversorger für die nächsten 3 Jahre festzustellen. Stichtag der Feststellung ist der 01.07.2021. Grundversorger ist nach § 36 EnWG dabei „das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden mit Strom/ Gas in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert“. Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§3 Nr. 22 EnWG). In der Funktion als Grundversorger tritt dieser bei allen Endkunden ohne eigenen Gas- bzw. Stromliefervertrag automatisch bei Entnahme von Energie als Lieferant auf.

Feststellung Grundversorger Gas:

Die Stadtwerke Geldern Netz GmbH betreibt das Gasverteilnetz im Stadtgebiet Geldern (außer des Ortsteiles Lüllingen). Nach Auswertung der uns vorliegenden Daten unseres Netzgebietes am 01. Juli 2021 kommen wir zu dem Ergebnis, dass die meisten Haushaltskunden von der Stadtwerke Geldern GmbH mit Gas beliefert werden. Daher wird festgestellt, dass in unserem Netzgebiet die Stadtwerke Geldern GmbH Grundversorger für Gas im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist.

Feststellung Grundversorger Strom:

Die Stadtwerke Geldern Netz GmbH betreibt das Stromverteilnetz im Stadtgebiet Geldern. Nach Auswertung der uns vorliegenden Daten unseres Netzgebietes am 01. Juli 2021 kommen wir zu dem Ergebnis, dass die meisten Haushaltskunden von der Stadtwerke Geldern GmbH mit Strom beliefert werden. Daher wird festgestellt, dass in unserem Netzgebiet die Stadtwerke Geldern GmbH Grundversorger für Strom im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ist.