Biogas

Antrag zum Netzanschluss einer Biogas-Anlage

Damit wir den geplanten Anschluss Ihrer Biogas-Anlage an unser Verteilnetz prüfen können (Netzverträglichkeitsprüfung), reichen Sie bitte folgende Unterlagen zu folgenden Punkten ein:

  • Standort der Anlage 
  • Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage 
  • Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage 
  • Größe der Anlage [m³/h i. N.] 
  • Beschreibung des Aufbereitungsverfahren 
  • Erwartete Gasqualität 

Bitte beachten Sie die gesonderten Technischen Anschlussbedingungen für Biogas-Anlagen:

Netzverträglichkeitsprüfung

Nach vollständiger Vorlage der Unterlagen teilen wir innerhalb von zwei Wochen mit, welche weiteren Prüfungen zur Errichtung des Netzanschlusses notwendig sind und in welcher Höhe eine Vorauszahlung für die Prüfung zu leisten ist.

Nach Zahlungseingang werden wir die Anschlussmöglichkeit an unser Verteilnetz prüfen. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen zeitnah, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit. Nach Mitteilung eines positiven Prüfungsergebnisses erhalten Sie innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung. 

Bitte beachten Sie, wenn Sie keinen eigenen Messstellenbetreiber mit dem Einbau eines Zählers beauftragen, erfolgt der Zählereinbau durch uns. Inbetriebnahmen etc. noch abbilden

Einspeisung

Für die Einspeisung mit Biogas schließen Sie mit uns neben dem Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag einen Einspeisevertrag ab, die alle – insbesondere die technischen – Details regeln:

Die Einspeisung von Biogas wird in speziellen Bilanzkreisen abgebildet. Sollte Ihr Anschluss zur Einspeisung keinem entsprechenden Bilanzkreis zugeordnet sein, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir Sie entsprechend beraten können. 

Ansprechpartner

Für weitergehende Fragen stehen Ihnen gern unsere Ansprechpartner zur Verfügung:

Herr Claus van Vorst
Telefon: 02831-9333-31
Fax: 02831-9333-33
E-Mail: claus.vanvorst(at)swgeldern.de